Gesetzliche Krankenkassen

Als gesetzlich Versicherter werden die Kosten nach Antragstellung für eine Psychotherapie direkt von mir über die Chip Karte mit der Krankenkasse abgerechnet. Eine Überweisung ist nicht erforderlich.

Privatversicherte und Beihilfe

Die Vergütung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). In der Regel werden die Kosten für eine Psychotherapie bei Vorliegen einer Indikation (das Vorhanden sein einer behandlungsbedürftigen Erkrankung) von den privaten Krankenkassen und der Beihilfe übernommen. Einige private Versicherungen und die Beihilfe erwarten nach den ersten fünf Sitzungen einen ausführlichen Antrag auf Kostenübernahme.

Sind Sie privat versichert, hängt die Kostenerstattung jedoch immer von Ihrem individuellen Vertrag ab, den Sie abgeschlossen haben. Erkundigen Sie sich daher bitte vor Aufnahme einer Therapie, ob und in welchem Umfang ihre private Krankenversicherung die Kosten für die Behandlung bei einer psychologischen Psychotherapeutin übernimmt und welche Antragsformalitäten erforderlich sind.

Selbstzahler

Sie können die Kosten natürlich auch selbst übernehmen. Dann spielen Antragsformalitäten und begrenzte Stundenzahlen keine Rolle für Sie. Es erfolgt keine Weitergabe von Daten an Ihre Krankenkasse. Die Kosten pro Sitzung je 50 min. richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), in der Regel 134,06 Euro (Kurzzeittherapie). Je nach Bedarf können weitere Kosten für Diagnostik, Therapieanträge, Befundberichte, Erhebung des psychopathologischen Befundes etc. hinzukommen.